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Dokument-ID: 453832
3.5.2 Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV)
Allgemeine Bestimmungen der EisbAV
Eine zusammenfassende Regelung der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Gefahrenraum der Gleise enthält die Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV). Die Bestimmungen der EisbAV gelten ergänzend zu den allgemeinen Arbeitnehmerschutzbestimmungen (ASchG, Durchführungsverordnungen des Sozialministers zum ASchG).