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Dokument-ID: 691036
6.3.1 Allgemeines
Das Prinzip der „Grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen“ der Europäischen Gemeinschaft (EG bzw EU) gilt auch für die persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Zu den Regelungen nach der neuen Konzeption („new approach“) gehört daher auch die unmittelbar anwendbare VO (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen, ABl Nr L 81/51 vom 9. März 2016.