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Dokument-ID: 1106670
6.3 Beschaffenheitsanforderungen für PSA
Herstellervorschriften – Benutzervorschriften
In gleicher Weise wie bei den Arbeitsmitteln ist zwischen den Herstellervorschriften und den Benutzervorschriften zu unterscheiden: Das Inverkehrbringen im EWR wir durch die unmittelbar anwendbare VO (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen, ABl Nr L 81/51 vom 9. März 2016 geregelt.