7.2 Montagearbeiten des Stahlbaus und des konstruktiven Holzbaus, Bauen mit Fertigteilen
Montagearbeiten
Montagearbeiten im Sinne der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) sind Arbeiten zur Herstellung einer statischen Tragkonstruktion mit vorgefertigten Bauteilen wie Holzfertigteilen, Stahlteilen, Stahlbetonfertigteilen oder Fertigteilen aus einem Verbund verschiedener Werkstoffe, oder das Montieren von unförmigen, schweren Fertigprodukten oder Bauteilen (nicht allein anzubringen oder Hebehilfen notwendig, zB Reklametafeln, Klimaanlagen, Motoren, Turbinen, Rotorblättern bei Windkraftanlagen etc).