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Neu Dokument-ID: 1067733

Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.10 Übertragung von Pflichten des Bauherrn

Die Übertragung kann nur an einen, vom Bauherrn eingesetzten, Projektleiter mit dessen Zustimmung erfolgen. Übertragen werden können die Bauherrnpflichten nach:

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