Neu
Dokument-ID: 397375
16.2.5 Verantwortlichkeit des Mieters eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers
Der Zulassungsbesitzer wird teilweise von seiner ihm dem KFG entspringenden auferlegten Verpflichtungen gem § 103a KFG befreit, wenn er entweder ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger ohne Beistellung eines Lenkers vermietet.