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Dokument-ID: 453076
3.8.5 Stellung der SFK im Betrieb
Arbeitgeber/innen haben Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) zu bestellen. Diese Verpflichtung ist vorrangig durch Beschäftigung von Fachkräften für Arbeitssicherheit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu erfüllen. Wenn ein/e Arbeitgeber/in nicht über entsprechend fachkundiges Personal verfügt, können externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschäftigt oder ein sicherheitstechnisches Zentrum in Anspruch genommen werden.