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Dokument-ID: 293717
5.2.7 Ermittlungen und Beurteilungen
Lärm – Ermittlungen und Beurteilungen
Ist-Zustand
Ausgehend vom Ist-Zustand ist Bedacht zu nehmen auf (§ 7 Abs 3 VOLV):
- die Gestaltung und Auslegung der Arbeitsstätten, Räume, Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren, wie bauliche Trennung von stark belasteten Bereichen, Abschirmungen und Raumakustik,
- die Verfügbarkeit alternativer Arbeitsmittel oder Ausrüstungen und die Möglichkeit technischer Maßnahmen zur Lärmminderung,
- die Möglichkeit, Arbeitsmittel so aufzustellen und Arbeitsvorgänge so durchzuführen, dass das Ausmaß der Exposition insbesondere für Arbeitnehmer/innen, die nicht an diesen Arbeitsmitteln oder bei diesen Arbeitsvorgängen tätig sind, verringert wird,
- die Möglichkeit, Verbindungen zwischen Arbeitsmitteln oder sonstigen Einrichtungen schwingungsdämpfend (körperschalldämpfend) zu gestalten.