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Dokument-ID: 455186
6.4 Änderungen an Maschinen
Sowohl alte als auch neue Arbeitsmittel können gem § 35 Abs 2 ASchG umgebaut und nachgerüstet werden. Werden Arbeitsmittel und im Speziellen Maschinen jedoch umgebaut und ergibt sich dadurch ein verändertes oder größeres Gefahrenpotenzial, so muss der Arbeitgeber im Sinne des Arbeitnehmerschutzes entsprechend reagieren. Es muss