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Dokument-ID: 299952
13.8.1 Tiefbohrlochsprengungen
Tiefbohrlochsprengungen (Großbohrlochsprengungen) sind Sprengarbeiten zur Lösung von Gesteinsmassen, bei denen Bohrlöcher eine Länge von mehr als zwölf Metern aufweisen. Die Planung der Tiefbohrlochsprengung hat der Sprengbefugte unter Berücksichtigung des Bohrprotokolls, in Abhängigkeit von der Wandgeometrie und den vorliegenden mineralogischen Verhältnissen vorzunehmen.