© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 304539

Elsbeth Huber - Eva Maria Marat - Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7.9 Arbeitskräfteüberlassung und Mutterschutz

Nach § 6 Abs 1 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) ist der Arbeitgeber für die Dauer der Arbeitskräfteüberlassung für die Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz verantwortlich. Für die Mutterschutzevaluierung bedeutet das, dass der Beschäftige auch die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von werdenden oder stillenden Müttern und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder das Stillen zu ermitteln und zu beurteilen hat und nach § 2b MSchG Maßnahmen festlegen und umsetzen muss. Dies ist in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten nach der Dokumentationsverordnung (DOK-VO) festzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch für überlassene Arbeitnehmerinnen iSd ASchG und des MSchG.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das ASchG in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop