3.7 Mutterschutzevaluierung
Arbeitsplätze oder bestimmte Arbeitsvorgänge, an denen schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen beschäftigt werden, können mit spezifischen Gefahren für diese Arbeitnehmerinnen verbunden sein. Zum Schutz dieser besonders gefährdeten bzw schutzbedürftigen Personengruppe ist eine besondere Evaluierungspflicht für Arbeitgeber nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) gesetzlich verankert. Die Evaluierung nach dem MSchG ist aufbauend und ergänzend zur Evaluierung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 4 zu sehen, insbesondere des Abs 2: