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Dokument-ID: 260185
1.1 Arbeitgeber – Rechte und Pflichten
Der Arbeitgeber hat für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Arbeitnehmer zu sorgen. Der Arbeitnehmerschutz nach dem ASchG hat zum Ziel, das Leben, die Gesundheit und die Sittlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen. Diese wird aber nicht durch den AN selbst, sondern durch staatliche Intervention durchgesetzt. Bei Verletzungen der Pflichten zum Arbeitnehmerschutz drohen dem AG Verwaltungsstrafen.