13.6 Evaluierung
Sprengarbeiten – Evaluierung
Neben der im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz vorgesehenen Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ist für die Durchführung von Sprengarbeiten eine spezielle Evaluierung zu erstellen. In die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sind – neben den Maßnahmen für die Beseitigung von Gefährdungen – für alle Sprengungen Sprengpläne, bei gleichartigen Sprengungen Sprengschemata aufzunehmen. Der Sprengplan soll aus Bohr-, Lade- und Zündplänen bestehen. Treten Besonderheiten auf, so sind diese – zusammen mit den Maßnahmen zur Gefahrenabwehr – in den Sprengplan aufzunehmen. Weiters sind die Namen der Sprengbefugten anzuführen.