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Dokument-ID: 453321
5.3 Anforderungen an sicherheitstechnische Zentren
Das ASchG regelt die grundlegenden Anforderungen für sicherheitstechnische Zentren (§ 75 ASchG), nähere Regelungen wurden durch die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über sicherheitstechnische Zentren (STZ-VO) getroffen.