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Dokument-ID: 452617
3.3 Aufgaben und Pflichten der Sicherheitsfachkräfte
Aufgabengebiete der Sicherheitsfachkräfte sind Arbeitssicherheit und menschengerechte Arbeitsgestaltung. Sicherheitsfachkräfte sollen auf diesen Gebieten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter beraten und den Arbeitgeber unterstützen. Sicherheitsfachkräfte sind bei der Ausübung ihrer Fachkunde weisungsfrei.