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Dokument-ID: 365675
2.1 Wie ist die Tätigkeit der ArbeitspsychologInnen im ASchG verankert?
Es entfallen 40 % der Präventionszeit auf Sicherheitsfachkräfte und 35 % auf ArbeitsmedizinerInnen. Die verbleibenden 25 % der Präventionszeit können wie folgt genützt werden: