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Dokument-ID: 1085386
7.4.1 Lüftungsvorgaben für Arbeitsräume
Lüftungsvorgaben für Arbeitsräume
Lüftung dient zur Aufrechterhaltung hygienischer Innenraumbedingungen und zur Abfuhr von gefährlichen Arbeitsstoffen, Geruchsstoffen und sonstigen chemischen Raumluftverunreinigungen, speziell der Verringerung von so genannten anthropogenen (vom Menschen verursachten) Luftverunreinigungen.