7.1 Einführung
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet primär die Arbeitgeber. Sie müssen insbesondere für die notwendigen technischen Maßnahmen sorgen, die notwendigen Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen, die organisatorischen Voraussetzungen für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz schaffen (Festlegung der Kompetenzen, Beiziehung von Fachleuten etc) und durch entsprechende Anweisungen und Informationen sowie ein wirksames Kontrollsystem sicherstellen, dass die Arbeitnehmer die festgelegten Schutzmaßnahmen einhalten.