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Dokument-ID: 453350
6.1 Unentgeltliche Betreuung von „Kleinbetrieben“
Seit 1. Jänner 1999 stehen Präventionszentren als zusätzliche Betreuungsform zur Verfügung (§§ 78 und 78a ASchG). Präventionszentren werden vom zuständigen Unfallversicherungsträger eingerichtet – für die meisten Arbeitgeber ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zuständig.