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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Safety I – der klassische Ansatz im Arbeitnehmerschutz

Der klassische Arbeitnehmerschutz basiert auf dem Prinzip der Prävention (pre-venire: zuvorkommen, verhindern) und geht grundsätzlich vom folgenden Ansatz aus: Welche technischen und organisatorischen Vorkehrungen sind erforderlich, damit ein schädigendes Ereignis – ein Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Erkrankung – nicht auftritt. Arbeitnehmerschutz im bekannten Sinn ist somit in gewisser Weise als ein defensives Konzept angelegt, dessen Erfolg an einem Nicht-Eintreten von Ereignissen gemessen wird: Ein Unfall oder eine berufliche bedingte Erkrankung findet nicht statt.

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