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Dokument-ID: 450507
2.1 Regelungen auf europäischer Ebene zum Arbeitnehmerschutz
Der Arbeitnehmerschutz ist keine rein nationale Angelegenheit, sondern wird auch auf europäischer Ebene durch eine Vielzahl an Regelungen in Form von Verordnungen und Richtlinien zunehmend gestärkt. Ziel der Europäischen Union („EU“) ist es dabei, Mindeststandards für Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.