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Dokument-ID: 134125
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG)
§ 11. Ausschluss eines Rückgriffs
Für Sanktionen und Rechtsfolgen, die den Verband auf Grund dieses Bundesgesetzes treffen, ist ein Rückgriff auf Entscheidungsträger oder Mitarbeiter ausgeschlossen.