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Dokument-ID: 1265299
13.9.1.1 Unfälle während Telearbeit
Unfälle während Telearbeit können den Begriff des Arbeitsunfalls (§ 175 Abs 1 ASVG) erfüllen: Demnach sind Arbeitsunfälle auch solche Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen. Vergleichbare Bestimmungen befinden sich auch im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG).