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Neu Dokument-ID: 1263000

Alexander Mirtl - Lucas Wallner | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.11.2 Anfechtung wegen Begünstigung

§§ 30 und 31 IO sind das Kernstück des Anfechtungsrechtes und somit auch die praxisrelevantesten Paragrafen. Anspruchsvoraussetzung ist hier – im Gegensatz zum § 28 IO – das Vorliegen der materiellen Insolvenz. • [Fußnote: Vgl Feil, 2014, 361. Anfechtbar ist die Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläubigers.

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