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Dokument-ID: 1265166
13.4 Dienstzettel
Von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird die Ausstellung eines Dienstzettels hinsichtlich der wechselseitigen Wirkungen zum Teil dem Abschluss eines Dienstvertrages gleichgesetzt. Dabei wird übersehen, dass es Dienstvertrag und Dienstzettel aus rechtlichen Gründen klar voneinander abzugrenzen gilt. Überdies hat ein Dienstzettel (inhaltliche) Mindestvoraussetzungen zu erfüllen.