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Neu Dokument-ID: 1265829

Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.19.8 Strafen

Hinzuweisen ist noch darauf, dass bei Verstößen gegen das AZG Verwaltungsstrafen drohen können. Die Höhe hängt dabei davon ab, gegen welche Regelung verstoßen wurde und ob es ein Wiederholungsfall ist. Verstöße gegen das AZG können daher mitunter zu sehr hohen Geldstrafen führen. In der Praxis ist es daher ratsam, die Arbeitszeitregelungen von einem Experten prüfen zu lassen.

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