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Dokument-ID: 1262993
6.10.1.2 Das Sekundärinsolvenzverfahren
Wird ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet, so ist jedes zu einem späteren Zeitpunkt eröffnete Insolvenzverfahren ein Sekundärinsolvenzverfahren. Voraussetzung dafür ist, dass sich in einem anderen Mitgliedstaat eine Niederlassung des Schuldners befindet.