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Dokument-ID: 1262978
6.8.2 Haftungspotenzial des Geschäftsführers, des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Sowohl die Geschäftsführung als auch der Aufsichtsrat haben die Insolvenzindikatoren im Auge zu behalten. Als Insolvenzindikatoren gelten v.a. Umsatz- und Gewinnrückgang sowie ausgewiesene Verluste. Eine ernste wirtschaftliche Gefahr für das Unternehmen kann sich auch schon dann ergeben, wenn zwar die Eigenmittelquote mehr als 8 % beträgt, aber die Fortbestehungsprognose negativ ist. • [Fußnote: Vgl Viehböck/Breiter, wbl 2000, 537.]