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Gerhard Hochedlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5 Leitende Angestellte

Die Tatsache, dass jemand, der nicht gleichzeitig organschaftlicher Vertreter einer Gesellschaft ist, in einem Unternehmen dennoch aber eine „Führungsposition“ (zB als „Abteilungsleiter“) bekleidet, bedeutet nicht, dass dieser auch berechtigt ist, die Gesellschaft nach außen hin zu vertreten. Mitunter hat es einen guten Grund, dass der „Chefcontroller“ zwar für interne Aufgaben der Geschäftsführung Verantwortung trägt, nicht aber berechtigt ist, gegenüber Dritten für das Unternehmen Erklärungen abzugeben.

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