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Dokument-ID: 1265168
13.4.3 Arbeitskräfteüberlassung
Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) regelt eine Besonderheit dahingehend, als der Arbeitskräfteüberlasser verpflichtet ist, der überlassenen Arbeitskraft einen Dienstzettel auszustellen.