13.1 Stufenbau der Rechtsordnung im Arbeitsrecht
§ 3 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) kann – neben weiteren Bestimmungen – als Grundlage für den Stufenbau der Arbeitsrechtsordnung herangezogen und bezeichnet werden. Der Stufenbau der Rechtsordnung im Arbeitsrecht weist – gegenüber dem sonstigen Stufenbau der Rechtsordnung – Besonderheiten auf. Dies insbesondere aufgrund der zusätzlichen Rechtsquellen, nämlich dem Kollektivvertrag sowie der Betriebsvereinbarung, die als zivilrechtliche Verträge zustande kommen, jedoch durch gesetzliche Bestimmungen normative Wirkung gegenüber dem Normunterworfenen (Arbeitgebern und Arbeitnehmern) entfalten.