Neu
Dokument-ID: 1265240
13.5.2.5 Pflicht zur Löschung von Daten bei Beendigung des Dienstverhältnisses
Die Grundsätze bei der Datenverarbeitung sind unter anderem Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datensparsamkeit („Datenminimierung“) und die Speicherbegrenzung.