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Dokument-ID: 1267457
10.14.2.2 Verletzung von Schutzgesetzen
Soweit ein Verstoß gegen verwaltungsrechtliche Materiengesetze vorliegt, kann im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens auch Ersatz des entstandenen Schadens gefordert werden. Das verletzte Vermögensgut muss jedoch vom Schutzzweck der Norm umfasst sein.