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Dokument-ID: 1276475
9.11.4 Beschlagnahme von Datenträgern und Daten (§§ 92a bis 92h FinStrG)
Durch das BBKG 2025 wurden im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren besondere Regelungen zur Beschlagnahme von Datenträgern und Daten geschaffen. Diese Regelungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Beschlagnahmebestimmungen der §§ 89 bis 92 FinStrG.