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Dokument-ID: 1263866
8.4.2.8 Abwasserbeauftragter
Die zuständige Wasserrechtsbehörde kann gem § 33 Abs 3 Wasserrechtsgesetz einem Wasserberechtigten einer Abwasserreinigungsanlage durch Bescheid die Bestellung einer für die Abwasserreinigung verantwortlichen Person auftragen, sofern die Wasserrechtsbehörde dies für erforderlich erachtet.