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Dokument-ID: 1265316
13.11.1 Begriffsdefinition des Gesetzgebers
Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die vom Betriebsinhaber einerseits und dem Betriebsrat (Betriebsausschuss, Zentralbetriebsrat, Konzernvertretung) andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten sind (§ 29 Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG).