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Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.11.1 Begriffsdefinition des Gesetzgebers

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die vom Betriebsinhaber einerseits und dem Betriebsrat (Betriebsausschuss, Zentralbetriebsrat, Konzernvertretung) andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten sind (§ 29 Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG).

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