13.11.4 Geltungsdauer und Kündigung
Den meisten Betriebsvereinbarungen sind Reglungen über deren Geltungsbeginn und Geltungsdauer zu entnehmen. Wird diesbezüglich nichts Besonderes vereinbart, so wird die Betriebsvereinbarung mit dem auf den Tag der Unterzeichnung folgenden Tag rechtswirksam, sofern sie ordentlich kundgemacht wurde. Der Geltungsbeginn bzw die Geltungsdauer kann von den Vertragsparteien frei festgelegt werden, wobei zwischen befristeten und unbefristeten Betriebsvereinbarungen zu unterscheiden ist.