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Neu Dokument-ID: 1267521

Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.18.3 Haftungsausschluss

Ein vereinbarter Haftungsausschluss ist prinzipiell möglich, jedoch gibt es gesetzliche Schranken.

Eine Ausnahme befindet sich in § 3 EKHG, wo für blinde Passagiere, Autostopper und beim Betrieb tätige Personen wie Schaffner, Lokführer oder Buslenker nicht gehaftet wird.

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