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Dokument-ID: 1267521
10.18.3 Haftungsausschluss
Ein vereinbarter Haftungsausschluss ist prinzipiell möglich, jedoch gibt es gesetzliche Schranken.
Eine Ausnahme befindet sich in § 3 EKHG, wo für blinde Passagiere, Autostopper und beim Betrieb tätige Personen wie Schaffner, Lokführer oder Buslenker nicht gehaftet wird.