13.21.4 All-in-Vereinbarungen
Die All-in-Vereinbarung wird auch als unechte Überstundenpauschale bezeichnet.
Mit einer All-in-Vereinbarung werden durch die Überzahlung auf den kollektivvertraglichen Mindestbezug sämtliche tatsächlich geleisteten Mehr- und Überstunden (etc) abgegolten. Diese Überzahlung scheint im Rahmen der Lohnverrechnung nicht als eigener Entgeltbestandteil auf und ist daher bei der Berechnung der Sonderzahlungen als unselbstständiger Bestandteil von Lohn oder Gehalt zu berücksichtigen.