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Dokument-ID: 1265238
13.5.2.3 Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bei fristwidriger Kündigung des Arbeitnehmers?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass den Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Pflicht trifft, den Arbeitnehmer über (mögliche) Nachteile einer von ihm ausgesprochenen Kündigung aufzuklären. Dies würde wohl den Bogen überspannen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor seinen eigenen Erklärungen schützen müsste.