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Neu Dokument-ID: 1267433

Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.13.2.1 Abgrenzung

Der Begriff des Dienstnehmers bedarf allein schon aus rechtlichen Erwägungen einer Abgrenzung; dies insbesondere gegenüber den Begriffen des freien Dienstnehmers sowie des Werkunternehmers.

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