11.2.1.2 Exkurs: Flexible Kapitalgesellschaft
Bei der FlexCo können neben Geschäftsanteilen – v.a. zur leichteren Beteiligung von Mitarbeitern am Gesellschaftsvermögen – auch sog (stimmrechtslose) Unternehmenswert-Anteile (mit einem Mindestnominale von 1 Cent) ausgegeben werden. Den Inhabern solcher Unternehmenswert-Anteile steht grundsätzlich kein Stimmrecht in der Generalversammlung zu; dennoch sind sie zur Teilnahme an Generalversammlungen berechtigt und über die Durchführung von schriftlichen Abstimmungen zu informieren. Unternehmenswert-Beteiligte sind daher zu Generalversammlungen zu laden (wobei aber nach § 9 Abs 4 FlexKapGG die Einladung – anders als bei einer Einladung von „normalen“ Gesellschaftern – nicht mit eingeschriebenem Brief erfolgen muss).