© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1263865

Christian Lutz | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4.2.7 Beauftragter für die biologische Sicherheit

Gem § 14 Abs 1 Gentechnikgesetz hat der Betreiber einer gentechnischen Anlage einen Beauftragten für die biologische Sicherheit sowie mindestens einen Stellvertreter zu bestellen. Das Einverständnis der Beauftragten und deren Namen sind bekannt zu geben. Der Betreiber einer derartigen Anlage hat überdies jeden Wechsel der Person des Beauftragten oder Stellvertreters der Behörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung für Geschäftsführer und Führungskräfte in unserem Shop! Zum Shop