© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1267511

Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.17.2.1 Haftung für Kernanlagen und Material

Die Kernbestimmung des AtomHG enthält § 3. Demnach haftet der Betriebsunternehmer einer Kernanlage für Schäden, die durch den Betrieb der Kernanlage an Menschen oder Sachen verursacht werden. Der Kernanlagenbetrieb umfasst auch den Abbau der Anlage bis zur Entsorgung des radioaktiven Inventars.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung für Geschäftsführer und Führungskräfte in unserem Shop! Zum Shop