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Robert Chmilewsky - Thomas Gruber - Paul Höntsch - Thomas Joszt - Lucas Wallner | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4.5.5 Rechtserhaltende Benutzung

Ein Markenschutzrecht kann in vielen Fällen, zB wenn es spätestens nach 5 Jahren nicht ernsthaft benützt wird, gelöscht werden. • [Fußnote: Vgl auch Art 10 Abs 1a MarkenRL und Art 15 Abs 1a GMV. So regelt zB das österreichische Markenschutzgesetz in § 33a Folgendes:

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