13.3.6 Rechtsfolgen
Die wohl wichtigste Frage im Zusammenhang mit der wahrheitswidrigen bzw wahrheitsgetreuen Beantwortung von Fragen des Arbeitgebers, die die Persönlichkeitsrechte berühren könnten, ist, ob eine allfällige Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer drohen könnte. Dabei ist wieder auf die in Teilbereichen bestehende Judikatur zu verweisen, die lediglich eine Einzelfallbetrachtung ist. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, ob die Frage für den geplanten Anwendungsbereich sachlich gerechtfertigt ist, da eine Gefahr für das Leben bzw den Gesundheitszustand Dritter besteht. Sofern derartige Fragen wahrheitswidrig beantwortet werden, könnte eine Entlassung ausgesprochen werden, deren Anfechtung wohl wenig Aussicht auf Erfolg hat. Sofern seitens des Arbeitgebers jedoch keine sachlichen Gründe für die Fragestellungen ins Treffen geführt werden können und von den Arbeitnehmern die Persönlichkeitsrechte berührenden Fragen wahrheitswidrig beantwortet werden, kann dadurch wohl keine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeleitet werden.