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Neu Dokument-ID: 1265277

Gerhard Hochedlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.7.6 Auslandsbezug von Compliance

Wie in Kapitel 9.3.4 dargelegt, wurde mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 die Strafbarkeit von Korruptionshandlungen erheblich ausgeweitet. Nunmehr sind sämtliche strafbaren Handlungen des 22. Abschnitts des StGB in Österreich strafbar, und zwar auch dann, wenn diese Handlungen im Ausland gesetzt wurden, unabhängig von den geltenden (Straf-)Gesetzen im Tatortstaat.

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