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Neu Dokument-ID: 1265842

Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.21.5 Deckungsprüfung

Die Arbeitgeberseite hat von sich aus (= Bringschuld) zu kontrollieren, ob durch die vereinbarte Pauschalentgeltvereinbarung tatsächlich sämtliche von der Arbeitnehmerseite erbrachten Leistungen an Mehr- und Überstunden, Reisezeiten etc abgedeckt werden. Sofern dies nicht der Fall ist, läuft die Arbeitgeberseite Gefahr, gegen die Bestimmungen

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