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Gerhard Hochedlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Rechte und Pflichten zur „Vertretung“

Im Einführungskapitel 2.2.3 wurde bei den Akten derGeschäftsführung iwS zwischen der Tätigkeit für die Gesellschaft aus dem Blickwinkel des Innenverhältnisses her gesehen einerseits und vom Standpunkt des Außenverhältnisses andererseits unterschieden. Erstere Maßnahmen werden als Geschäftsführung ieS, zweitere als Akte der Vertretung bezeichnet.

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